„Transparente Lebensmittelüberwachung“
„RFID im Blick“ sprach mit Jens Friedrich, Projektmanager von GS1 Germany, über die Potenziale der RFID-Technologie in der Lebensmittelbranche.
Die EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 schreibt den Aufbau betrieblicher Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Warenverfolgung für alle Lebensmittelunternehmen vor. Welche Probleme oder Skandale in der Lebensmittelbranche führten zur Verabschiedung der Verordnung?
Ausgang waren die sich häufenden und immer wiederkehrenden Krisensituationen und Fleischskandale wie beispielsweise die Schweinepest, BSE und die Vogelgrippe. Auch das gezielte Umetikettieren von Fleisch- und Fleischerzeugnissen hat die gesamte Fleisch- und Wurstbranche in den vergangenen Jahren vor immer neue Herausforderungen gestellt. Gesetzgeber und Verbraucher fordern mehr Lebensmittelsicherheit und verlässliche Informationen über Herkunft und Qualität von Fleisch und Fleischerzeugnissen.
Hat sich seitdem die Lage im Lebensmittelmarkt merklich verbessert?
Birgt RFID in diesem Fall Ihrer Meinung nach ein hohes Potenzial für Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelindustrie?
RFID bietet meiner Meinung nach ein enormes Potenzial, um das Problem der derzeit lückenhaften und zum Teil sogar fehlenden Rückverfolgbarkeit erfolgreich zu lösen. Das Potenzial von RFID-Anwendungen muss aber immer unternehmensindividuell geprüft werden. Dazu muss das Unternehmen seine bestehenden Prozesse kennen. Es gilt, Fragen zu beantworten wie beispielsweise: Welche Prozesse hat das Unternehmen? Sind diese ausreichend bekannt, definiert und beschrieben? Welche Prozesse soll der Einsatz von RFID optimieren?
Welche Standards müssen RFID-Systeme im Falle der Rückverfolgbarkeit erfüllen?
Zur Sicherung einer durchgängigen Datenqualität und eines gemeinsames Prozessverständnisses ist die stetige Nutzung von Standards der entscheidende Baustein. Zukünftig muss es gelingen, RFID-Systeme einfach und vollständig in bereits bestehende Informationssysteme, beispielsweise ERP-Systeme, zu integrieren. Standardisierte Schnittstellen können die Anbindung effektiv und kostensparend vorantreiben. Aber auch die Frage, wie die Verarbeitung der Fülle und Mengen an Daten beim Einsatz von RFID erfolgen soll, muss beantwortet werden.
Halten Sie eine durchgängige RFID-Kennzeichnungskette vom Hersteller bis zum Endkunden in der Lebensmittelbranche für realisierbar? Wenn ja - wann rechnen Sie damit?
Gemeinsame Standards als Grundlage für unternehmensübergreifende Prozesse müssen zunehmend in den Mittelpunkt rücken. Ein genauer Zeitpunkt ist jedoch schwer vorauszusagen. Die Standards für den unternehmensübergreifenden Einsatz von RFID stehen bereits zur Verfügung. Der Electronic Product Code (EPC) ist die Grundlage dafür. Im Einzelfall hängt dies jedoch vom Zusammenspiel und dem Zusammenwirken der Supply-Chain-Partner ab. Die Bereitschaft etwas zu verändern und die Offenheit für neue Kooperationen müssen sich als Grundverständnis in den Unternehmen verankern.
EU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002 - Lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Die Europäische Union hat im Jahr 2002 zum Schutz der Verbraucher die in Deutschland zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 178 /2002 zur „Festlegung der allgemeinen Grunsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts zur Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit‘“- die sogenannte EU-Basis-Verordnung – erlassen. Die Verordnung verpflichtet alle Beteiligten in der Lebensmittelkette, die lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte jederzeit zu gewährleisten und Verfahren des Krisenmanagements einzurichten. Zusammen mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch gibt sie den Rahmen für das deutsche Lebensmittelrecht.
RFID sorgt für Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette


PAV reagiert auf die steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Kartenprodukten mit klimaneutralen Produktionsprozessen nach den Vorgaben der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände. Das Famili...