Lückenlose Rückverfolgbarkeit über Software-Module
Nach mehreren Todesfällen wegen verseuchtem österreichischem Käse hat die Handelskette Lidl zwei Produkte des österreichischen Herstellers Prolactal aus dem Sortiment komplett zurückgezogen. Der aktuelle Fall zeigt, dass Lebensmittelkontrollen in speziellen Fällen offensichtlich einer Optimierung bedürfen. Im Jahre 2002 wurde im Lebensmittelgesetz durch Artikel 178/2000 eine ordentliche Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel über Software oder Papier dokumentiert. Effektiv ist dieser Vorgang ab 1. Januar 2005 einzuhalten. „Um eine effiziente Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln gewährleisten zu können, sollte die eingesetzte Software entsprechend der HACCP-Methode aufgebaut sein. Da jedes Unternehmen individuelle Schritte in der Fertigung hat, sollte die Software so aufgebaut sein, dass es möglich ist aus den verschiedenen Modul-Bausteinen eine individuelle automatisierte Software für die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu erstellen - je nach den kundenspezifischen Anforderungen“, erläutert Pascal Wopperer, Marketsegment Manager Food & Pharma von Avery Dennison Printer Systems Division EMEA, im Gespräch mit „RFID im Blick“.